
Die forensische Zahnmedizin - eine forensische Wissenschaft
Ein Interdisziplinärer Arbeitskreis stellt sich vor
von Klaus Rötzscher, Speyer
und Claus Grundmann, Duisburg
Von zunehmender Bedeutung in der vertraglichen Beziehung zwischen Zahnarzt und Patienten sowie in zivil- und strafrechtlichen Prozessverfahren mit zahnärztlichen Inhalten sind juristische Kenntnisse, die es ermöglichen bestehende Unsicherheiten zu verringern, die eigene Situation realistisch einzuschätzen und als Sachverständiger bzw. Gutachter dem Gericht medizinische Sachverhalte zu interpretieren. Dies ist bei der steigenden Anzahl von Haftpflichtprozessen für alle Beteiligten unerlässlich.
Die notwendigen Voraussetzungen für die zahnärztliche Gutachtertätigkeit fehlen im zahnärztlichen Lehrplan der deutschen Universitäten. Jeder Zahnarzt kann als Zeuge, als sachverständiger Zeuge oder als Sachverständiger aufgefordert werden vor Gericht tätig zu werden (keineswegs nur die wenigen dafür
ausgebildeten Rechtsodontologen). Er wird zum Sachverständigen bestellt ohne auf diesem Grenzgebiet Erfahrungen und Kenntnisse haben zu müssen. Dies kann dazu führen, dass Gutachten an gesetzlichen Bestimmungen oder an den in der Rechtsprechung erarbeiteten Begriffen vorbeigehen.
Ein Zahnarzt kann als Zeuge oder sachverständiger Zeuge zu Fragen vernommen werden, die für die Juristen von Bedeutung sind und ohne die Fachkompetenz nicht zu beantworten wären. Der Zahnarzt sollte, wird er zum Sachverständigen bestellt, ebenso wie der Zahnarzt, der den Auftrag zu einem schriftlichen Gutachten übernimmt, neben seiner Fachkunde die juristischen Grundlagen hierfür beherrschen. Da jeder Zahnarzt im Rahmen vertraglicher oder allgemeiner gesetzlicher Bestimmungen zur Erstattung von Gutachten verpflichtet werden kann, muss er sich - solange sein Ausbildungsplan dies nicht einschließt – in eigener Initiative mit den Grundzügen der gerichtlichen Begutachtung zumindest in den Sozialrechtszweigen, im Haftpflichtrecht und in dem gänzlich abgegrenzten Arzthaftungsrecht vertraut machen.
Als Konsequenz ist es notwendig, dass sich jeder Zahnarzt über bestimmte Dinge des Zivil- bzw. Strafrechtes informiert und sich Kenntnisse auf diesem Gebiet aneignet, die es ihm ermöglichen Komplikationen in seiner Tätigkeit als Zahnarzt zu begegnen, zu minimieren bzw. sie überhaupt zu vermeiden.
Um dem Zahnmediziner die Möglichkeit einzuräumen sich mit den theoretischen medizinischen und rechtlichen Grundlagen bekannt zu machen, fand am 29.Oktober 1976 in Stuttgart anlässlich der 102. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferhellkunde (DGZMK) unter der Ägide von Prof. Dr. Dr. Werner Hahn, Kiel, und Dr. Georg Gürnpel, Hamburg, beide Vorstandsmitglieder der DGZMK, die konstituierende Sitzung des Gemeinsamen Arbeitskreises Forensische Odonto- Stomatologie statt, der die DGZMK und die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM) verbindet. Er weist wie jeder andere interdisziplinäre Arbeitskreis der DGZMK auf die vielfältigen Verbindungen der Zahnmedizin zu den anderen medizinischen Fachbereichen hin.
Ziele und Inhalte
1977 wurden auf der ersten Arbeitstagung in Gießen in ersten Gesprächen zwischen Zahnärzten und Rechtsmedizinern zehn Arbeitsgruppen gebildet:
In ihnen sind Rechtsmediziner, Zahnärzte, Rechtsanwälte und Kriminologen tätig. Die ein Jahr nach Gründung des Arbeitskreises in Giessen aufgestellten Arbeitsthesen sprechen die Tellgebiete der gerichtlichen Zahnheilkunde an. Zu den Gründlungsmitgliedern seitens der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin zählten Prof. Dr. med. Horst Leithoff und Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Rolf Endris vorn Institut für Rechtsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Auf Grund der hohen Spezialisierung dieses Aufgabengebietes war eine internatonale Ausrichtung schon sehr früh erforderlich.
Auf dem 12. Meeting der International Association of Forensic Sciences (IAFS) und der International Organisation for Forensic Odontostomatology (IOFOS) wurde 1990 in Adelaide, Australien, die Präsidentschaft für das folgende Triennium an Deutschland vergeben und Dr. Dr. Klaus Rötzscher, Speyer, wurde zum Präsident von IOFOS gewählt. 1993 wurde Düsseldorf zum Austragungsort des 13. Meetings, eine Veranstaltung, die dem internationalen Ansehen des interdisziplinären Arbeitskreises diente.
Kooperationen
AG Forensische Altersdiagnostik
Altersschätzungen bei Lebenden im Strafverfahren sind in zunehmendem Maße zu einem festen Bestandteil der forensischen Praxis geworden. Die im Strafverfahren bedeutsamen Altersgrenzen liegen in vielen Ländern zwischen dem 14. und 21. Lebensjahr.
Die AG, am 27. September 2000 gegründet, wird ebenfalls vom Arbeitskreis unterstützt. Die forensische Anthropologie hat sich inzwischen als ein Arbeitsgebiet mit ausgedehnter praktischer Anwendung etabliert.
Seit 1994 erscheint der von Klaus Rötzscher initiierte Newsletter AKFOS (ISSN 1868-6176) jährlich in drei Ausgaben und berichtet aus allen Bereichen des Arbeitsgebietes. Er ist das Organ des interdisziplinären Arbeitskreises für Forensische Odonto-Stomatologie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Mit ihm wird der Kontakt zwischen dem Vorstand, den Mitgliedern und Interessenten des Arbeitskreises intensiviert und transparent. Dies drückt sich in der steigenden Zahl der Mitglieder aus.
Geschäftsordnung des Arbeitskreises, herausgegeben vom Vorstand des Arbeitskreises und dem Vorstand der DGZMK. Dr. Dr. Klaus Rötzscher / Dr. Achim Meurer, Generalsekretär der DGZMK 14. Mai 1996. Die Satzung beantwortet juristische Fragen, die immer wieder gestellt werden über Anliegen und Ziele des Arbeitskreises, seine Strukturen, die Möglichkeiten der Einflussnahme der Mitglieder aus den verschiedenen Berufen und Ländern sowie über die aktive Mitarbeit zum Nutzen des Arbeitskreises und damit auch für die Trägergesellschaften DGZMK und DGRM.
Die Jahrestagungen des Arbeitskreises finden jeweils am 2. Samstag im Oktober in Mainz statt. Im Rahmen des freiwilligen Fortbildungsnachweises werden für diese Veranstaltung 8 Punkte vergeben. Die Leitsätze und Empfehlungen der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zur zahnärztlichen Fortbildung werden anerkannt.
Auslandsbeziehungen
Der Arbeitskreis unterhält, auch über seine Mitgliedschaft in der International Organisation for Forensic Odontostomatology, weltweite Auslandsbeziehungen in Form des Informations- und Erfahrungsaustausches und durch den Besuch von internationalen Kursen,Tagungen und Kongressen.
Preise
Im Oktober 2005 erhielt das deutsche zahnärztliche Team für die Identifizierung der Opfer des Tsunami vom 26.12.2004 in Südostasien im Bundesgesundheitsministerium in Berlin die 'Verdienstmedaille der Deutschen Zahnärzteschaft' und vom Bundesminister des Inneren die Dankesurkunde für seinen Einsatz sowie als externes Mitglied der IdKo des BKA (Identifizierungskommission des Bundeskriminalamtes) den Medienpreis "Bambi 2005 in der Kategorie Engagement“.
Der Gösta Gustafson Award. Preis des Arbeitskreises
Der Arbeitskreis verleiht seit 2002 den nach Professor GÖSTA GUSTAFSON, Schweden, einem der Gründerväter der forensischen Odontostomatologie, benannten international renommierten Preis.
Dieser Preis wird vom Vorstand des Arbeitskreises in Anerkennung der Verdienste um die
forensische Zahnheilkunde vergeben. Die eingereichten Vorschläge werden vom Vorstand gesammelt und beurteilt. Nach Feststellung der Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Vergabe des Preises wird
vom Vorstand über die Preisvergabe entschieden. Die Entscheidung ist endgültig, der
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der GÖSTA GUSTAFSON AWARD ist eine Auszeichnung für die beste wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der forensischen Odonto-Stomatologie. Mit der Preisvergabe ist keine finanzielle Dotierung verbunden. Er dient einzig der Ehrung der Preisträger. Der Preis wird alle zwei Jahre auf der Jahrestagung des Arbeitskreises vergeben.
Unser Arbeitsgebiet ist nicht die Arbeit von Einzelgängern oder Gruppierungen, sondern Gemeinschaftsarbeit. Das Konzept des Arbeitskreises hat sich in den vergangenen Jahrzehnten als richtig erwiesen.
